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Konsulate neutralisieren US Einreisesperren

Posted by Daniel D. Christmann | Aug 26, 2020 | 0 Comments

Die mehrgefächerten Einreisesperren des amerikanischen Präsidenten haben in den letzten Wochen für Aufruhr unter betroffenen Mandanten geführt. Die größte Herausforderung bestand darin, die Anwendungsbereiche der Proclamations klar zu denifieren. Dieses Problem stellte sich auch den amerikanischen Konsulaten in Europa. Diese hatten zunächst alle Interviewtermine und Visumsanfragen abgesagt, um durch die internen Kanäle klare Anweisungen zu erhalten. Nach einigen Wochen publizierte das amerikanische Außenministerium endlich eine Richtlinie. Interessanterweise wurden darin nicht nur die Anwendungsbereiche der Proclamations definiert, sondern auch neue, wichtige Ausnahmen definiert. Damit sieht die Situation momentan folgendermaßen aus:

1. NIE

ALLE Reisenden auf ESTA oder einem Non-immigrant Visa, die sich in den letzten 2 Wochen auf Schengen Raum aufgehalten haben, benötigen eine National Interest Exception (NIE) für die Einreise. Die Konsulate im deutschsprachigen Raum haben daraufhin begonnen, entsprechende Genehmigungen gleichzeitig mit einer Visumsausstellung auszustellen und auf Visa zu drucken. Für Reisende mit bereits existierenden Visa wird die Genehmigung per Email erteilt. Die meisten europäischen Geschäftsreisenden haben Kunden in den USA, die im groben Zusammenhang mit "National Interest" stehen. Daher wird eine solche NIE regelmäßig erteilt. Für ESTA Reisende verhält sich dies etwas anders. Hierfür sind die Konsulate nicht zuständig, so müssen sich ESTA Reisende direkt an die Einreisebehörde des betreffenden Einreiseflughafens wenden.

2. L-1 Visum

Die letzte Proclamation des Präsidenten sperrte die Austellung jeglicher neuer L-1 Visa. Als Grund wurde die "Reinigung" des schwer getroffenen US Arbeitsmarkts vorgegeben. Anscheinend erkannte das US Außenministerium später, dass L-1 Visa für oberste Führungskräfte ausgestell werden, ohne welche viele amerikanische Unternehmen noch mehr in die Krise rücken würden. Somit wurde eine neue Ausnahmegenehmigung für solch oberte Führungskräfte geschaffen, deren Anwendungsbereich der NIE ähnelt. Hier wird wieder auf "National Interest" geachtet, wobei die Auslegung ähnlich breit ist wie bei der NIE.

Fazit:

Wir leben in interessanten Zeiten. Sowohl die Pandemie, als auch die amerikanische Politik haben zur Zeit starken Einfluss auf den transatlantischen Reiseverkehr. Fast täglich ändern sich die betreffenden Verfahren, Laufzeiten, Regeln, Ausnahmen und Strategien. Es ist wichtiger denn je, weit im Vorraus zu planen, um entsprechende Einreisehürden wirksam zu umgehen.

About the Author

Daniel D. Christmann

Daniel Christmann is an international lawyer in Charlotte NC and the owner of Christmann Legal. His international personal and professional background inspired him to implement a unique cosmopolitan approach to the practice of law. Mr. Christmann is dually trained and licensed both in Europe and...

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