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Beibehaltungsgenehmigung

Genehmigung auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft (Beibehaltungsgenehmigung)

Deutsche Staatsbürger verlieren automatisch ihre deutsche Staatsbürgerschaft mit Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft. Dieser Automatismus kann verhindert werden, indem der US-Einbürgerungskandidat vor der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch das Bundesverwaltungsamt erlangt. Diese wird über das zuständige deutsche Generalkonsulat in den USA beantragt. Wir empfehlen, den Antrag auf US-Einbürgerung (N-400) erst dann zu stellen, wenn die Beibehaltungsgenehmigung in den Händen gehalten wird. Um eine Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten, müssen enge Bindungen an Deutschland sowie drohende erhebliche Nachteile nachgewiesen werden. Eine Erleichterung dieser Voraussetzungen wird deutschen Staatsbürgern eingeräumt, welche schon länger als 20 Jahre im Ausland leben. Unsere Anwälte werden Ihnen dabei helfen, Ihre Erfolgsaussichten für diese Ermessensentscheidung in Ihrer konkreten Situation einschätzen zu können. Für weitere Details verweisen wir auf das Informationsportal des auswärtigen Amts.

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